Nichtraucherschutz

Nun ist es offiziell. In Bayern gilt das strengste Nichtraucherschutzgesetz Deutschlands. Die Wahlbeteiligung war unterirdisch mit 37,7 %. Aber mit 61,0 % der Stimmen ist es mehr als eindeutig. So hat nun Bayern abgestimmt.
Jetzt darf man nur noch in bestimmten Bereichen rauchen. Wie etwa in eigenen Wohnungen; in ausgewiesenen Vernehmungszimmern der Polizeibehörden, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte, in denen das Rauchen dem Vernehmenden gestatten; und in Theaterstücken, in denen das Rauchen zum Auftritt dazugehört; und natürlich in den Raucherräumen oder Raucherbereichen.
Die ersten drei Ausnahmen stehen in einem anderen Absatz wie die letzten beiden.
Dann kann man noch, wenn gestattet, in einem Nebenraum in einem psychiatrischen Klinik rauchen, wenn dies erlaubt wird. Wer in einer Suchttherapie und Erziehungs- und Eingliederungshilfe für Jugendliche über 18 behandelt wird, kann ausserhalb des Geländes auch rauchen, wenn dies erlaubt wird. Zuerst einmal muss hier erlaubt werden, überhaupt zu rauchen, dann muss der Raucherbereich auf dem Aussengelände gekennzeichnet sein. Was sich wiederum ausschliesst. Da der erlaubte Raucherbereich nicht mehr auf dem Gelände ist, muss es ja nicht erlaubt werden. Ja und wie verhält sich das in der Suchttherapie? Tauscht man da nun die eine Sucht gegen die andere aus? Alkohol gegen Zigaretten, Gras gegen Nikotin, Essen gegen rauchen?
In der Justizvollzugsanstalt könnte man sogar in Gemeinschaftsräumen rauchen.
In "Verkehrsflughäfen und in solchen öffentlichen Gebäuden", in denen mehr als 500 Personen angestellt sind könnten sogar mehrere Raucherräume eingerichtet werden. Nun was sind aber "solche öffentliche Gebäude"? Haben die alle mit dem Verkehrsflughafen zu tun? Und für wen? Für die Angestellten oder für die Gäste? Im Amt wäre das schon praktisch, da muss man eh so lange waren, bis man überhaupt zu jemand vorgelassen wird. Aber da wiederum darf nicht geraucht werden und ist keine Ausnahme in Aussicht.
Eigenlicht kann man schon Raucherräume einrichten. Ausser in den Gebäuden, die für Kinder oder Jugendliche zur Verfügung stehen. Wie etwa Schule, Kinderspielplätze, Kindertagesreinrichungen, Jugendkultureinrichungen.
Tja was ändert sich dann nun?

Ehrlich?
Ich war eine von den vielen, die nicht gewählt haben. Ich war ja nicht da:) Aber ich hätte für "Nein" gestimmt. Den schon jetzt ist es geregelt, wo man rauchen darf. Da hätte man kein Volksentscheid mehr gebraucht. Ausserdem gab es drei Änderungen. Das ist nun die vierte. Und irgendwann reicht es auch. Vor zwei Jahren gab es noch ein schärferes Gesetz für den Nichtraucherschutz, dann liefen Bayern dagegen Sturm, und es wurde gelockert. Jetzt durfte und darf noch bis zum 1. August in Eckkneipen bis zu 75 qm rauchen, oder eben in Raucherclubs.
Auch das Volksbegehren trat früher schärfer auf. Überall sagte man, dass nirgends mehr rauchen darf. Man wollte "Gaststädten komplett rauchfrei" machen. Dafür hat man sich in die Listen eingetragen.
Nun das hat nun wirklich nicht geklappt. Nun ist es wieder gelockert worden und man darf schon noch in Gaststädten rauchen, wen dies eben erlaubt ist. Man kann es auch kompliziert machen wenn es doch so einfach ist.
Einfach so wie es jetzt ist.
Und was kommt nächstes Jahr? Wieder ein Gesetz, weil es zu streng ist?

Hier ein Paar Videos dazu:


querVideo: Nichtraucherschutz in Bayern vom 2.Juli 2009



querVideo: Volksbegehren als CSU-Denkzettel vom November 2009

oder vom 1. Juli 2010 wieder quer Bayern vor Raucher-Volksentscheid

oder doch der neueste vom 8.7.2010

Danielle1798 - 10. Jul, 03:07

Das Gesetz

Hier nochmal nachzulesen:
Das Nichtraucherschutzgesetz

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Zweigeteilt: Sie studiert als Eva in Fribourg und kommt immer mal wieder nach München. Schreibt in Fribourg darüber im Blog. In München hier.

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Hm eigenlich wollte ich ja nur wieder einen Blog haben....
Danielle1798 - 31. Dez, 19:35
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