Antwort bezüglich Infos
Vor einiger Zeit habe ich eine Mail an die TU Ilmenau geschickt. Ich wollte eigentlich wissen, ob ich dort auch studieren kann. Also ich habe nun gefragt:
Frage Nr 1: Kann ich mit meinem Abitur (allgemeine Hochschulreife) oder mit meiner allgemeinen Fachhochschulreife studieren?
Frage Nr 2: Wann würde das neue Semester beginnen?
Frage Nr 3: Wie hoch ist der NC?
Frage Nr 4: Kann eine eine Berufsausbildung auf den NC angerechnet werden?
Frage Nr 5: Muss ich ein Vorpraktikum machen? Und wie sehen die Regeln dafür aus?
Eigentlich ganz einfach (oder auch nicht)
Nun zur Antwort von dem Studienberater an der TU Ilmenau:
die Zulassungsvoraussetzung für ein Studium an einer Universität in Thüringen ist
die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Meister, Techniker, Betriebswirt. Wenn auf Ihrem
Zeugnis „Fachhochschulreife“ drauf steht, dann können Sie zunächst nur an Fachhochschulen studieren.
Sollte auf Ihrem Zeugnis „Fachgebundene Hochschulreife – Wirtschaft“ draufstehen, könnten Sie auch an einer Universität etwas Wirtschaftswissenschaftliches studieren.
Ansonsten wäre es noch möglich, zunächst einen medienwissenschaftlichen Bachelor an einer Fachhochschule zu belegen und danach mit Eignungsfeststellungsprüfung den passenden Master an einer Uni drauf zu setzen.
„Angewandte Medienwissenschaft“ ist bei uns zulassungsbeschränkt, Bewerbungszeitraum war 1. Mai – 15. Juli online über unsere Homepage. Man hätte für einen der 143 Studienplätze (NC) 2,3 im Abitur haben müssen oder 4 Wartesemester. Wartezeit ist alle Zeit nach dem Abitur, außer Studienzeiten.
Hat er meine Mail überhaupt gelesen? Also muss ich auch da wieder hinterher gehen und anrufen.
Ich weiß, dass ich in dort an der TU studieren kann, mit meinem Zeugnis.
Nach ihm hätte ich studieren könne, wenn ich mich beworben hätte. Habe ich aber nicht.
Aber er antwortet mir nicht auf Frage 4 und 5. Frage 2 beantwortet er ebenfalls nicht, es sei denn man nimmt an, dass man nur im Sommer studieren kann.
Eigentlich waren meine Fragen wie sie oft und jederzeit an Unis oder FHs gestellt werden können.
Und mit der ersten Frage habe ich schon wieder ein Beispiel warum es nicht praktikabel ist die Bildung Bundesländer zu überlassen. Da habe ich nun mein Abitur in Bayern gemacht, und das noch an der Berufsoberschule. In Thüringen wissen die gar nicht was eine Berufsoberschule ist.
Aber da rege ich mich mal wieder auf.
Werde nun an der TU Ilmenau anrufen und fragen was und wie es nun mit meiner Anrechnung der Ausbildung aussieht. So schwer kann das doch nicht sein.
Frage Nr 1: Kann ich mit meinem Abitur (allgemeine Hochschulreife) oder mit meiner allgemeinen Fachhochschulreife studieren?
Frage Nr 2: Wann würde das neue Semester beginnen?
Frage Nr 3: Wie hoch ist der NC?
Frage Nr 4: Kann eine eine Berufsausbildung auf den NC angerechnet werden?
Frage Nr 5: Muss ich ein Vorpraktikum machen? Und wie sehen die Regeln dafür aus?
Eigentlich ganz einfach (oder auch nicht)
Nun zur Antwort von dem Studienberater an der TU Ilmenau:
die Zulassungsvoraussetzung für ein Studium an einer Universität in Thüringen ist
die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Meister, Techniker, Betriebswirt. Wenn auf Ihrem
Zeugnis „Fachhochschulreife“ drauf steht, dann können Sie zunächst nur an Fachhochschulen studieren.
Sollte auf Ihrem Zeugnis „Fachgebundene Hochschulreife – Wirtschaft“ draufstehen, könnten Sie auch an einer Universität etwas Wirtschaftswissenschaftliches studieren.
Ansonsten wäre es noch möglich, zunächst einen medienwissenschaftlichen Bachelor an einer Fachhochschule zu belegen und danach mit Eignungsfeststellungsprüfung den passenden Master an einer Uni drauf zu setzen.
„Angewandte Medienwissenschaft“ ist bei uns zulassungsbeschränkt, Bewerbungszeitraum war 1. Mai – 15. Juli online über unsere Homepage. Man hätte für einen der 143 Studienplätze (NC) 2,3 im Abitur haben müssen oder 4 Wartesemester. Wartezeit ist alle Zeit nach dem Abitur, außer Studienzeiten.
Hat er meine Mail überhaupt gelesen? Also muss ich auch da wieder hinterher gehen und anrufen.
Ich weiß, dass ich in dort an der TU studieren kann, mit meinem Zeugnis.
Nach ihm hätte ich studieren könne, wenn ich mich beworben hätte. Habe ich aber nicht.
Aber er antwortet mir nicht auf Frage 4 und 5. Frage 2 beantwortet er ebenfalls nicht, es sei denn man nimmt an, dass man nur im Sommer studieren kann.
Eigentlich waren meine Fragen wie sie oft und jederzeit an Unis oder FHs gestellt werden können.
Und mit der ersten Frage habe ich schon wieder ein Beispiel warum es nicht praktikabel ist die Bildung Bundesländer zu überlassen. Da habe ich nun mein Abitur in Bayern gemacht, und das noch an der Berufsoberschule. In Thüringen wissen die gar nicht was eine Berufsoberschule ist.
Aber da rege ich mich mal wieder auf.
Werde nun an der TU Ilmenau anrufen und fragen was und wie es nun mit meiner Anrechnung der Ausbildung aussieht. So schwer kann das doch nicht sein.
Danielle1798 - 13. Okt, 13:35
bisschen musst du dein hirn schon selbst einschalten...mann mann mann.
Frage 4 war: Kann eine Berufsausbildung angerechnet werden?
Und wenn man davor gelesen hat, hatte ich, als ich meine Berufsausbildung gemacht habe, kein Abitur. Richtig lesen. Und dann verstehen. Und dann flamen. Mein Gehirn war eingeschaltet.